Familienrecht
Familienrecht - Leistungen unserer Kanzlei

Das Familienrecht regelt viele Fragen, die das Zusammenleben in der Familie betreffen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können bei uns Hilfe bekommen. Wir beraten Sie verständlich und passen unsere Hilfe an Ihre Situation an. So schaffen wir rechtliche Sicherheit für Sie.
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Wir helfen Ihnen, Eheverträge und Partnerschaftsverträge zu gestalten und rechtlich abzusichern. Dabei erklären wir Ihnen Ihre Rechte und Pflichten. Gemeinsam finden wir Lösungen, die zu Ihrem Leben passen.
Trennung und Scheidung
Wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen, begleiten wir Sie durch das ganze Verfahren. Wir kümmern uns um:
Unterhaltsansprüche
Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
Dabei achten wir auf eine faire und sachliche Lösung, die alle Beteiligten berücksichtigt.
Kindschaftsrecht
Wir beraten Sie auch bei Fragen zum Kindschaftsrecht. Dazu gehören zum Beispiel:
Adoptionen
Vaterschaftsanerkennungen
Umgangsrechte
Auch bei der Regelung der elterlichen Sorge und bei Konflikten zwischen Eltern helfen wir Ihnen mit unserer juristischen Erfahrung.
Familienrecht für Unternehmen
Für Unternehmen und Selbstständige bieten wir Unterstützung bei familienrechtlichen Fragen an. Zum Beispiel bei der Nachfolge im Unternehmen oder bei Vereinbarungen innerhalb der Familie.
Unsere Leistungen im Überblick
Beratung und Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
Vertretung bei Trennung und Scheidung, inklusive Unterhaltsregelungen
Klärung von Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
Unterstützung bei Adoption und Vaterschaft
Aufteilung des Vermögens bei familienrechtlichen Verfahren
Beratung zu familienrechtlichen Themen bei Unternehmensnachfolge
Haben Sie Fragen zum Familienrecht?Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anliegen mit unseren Fachanwältinnen und Fachanwälten zu besprechen.
Ihr Ansprechpartner
Christoph Pinkemeyer
Rechtsanwalt Christoph Pinkemeyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zugleich Mediator. Er ist Partner der Kanzlei JR Rechtsanwälte.
In seiner Funktion berät er federführend sowohl Unternehmen und Führungskräfte als auch Arbeitnehmer im Individual- sowie Kollektivarbeitsrecht. Dies umfasst unter anderem die maßgeschneiderte Arbeitsvertragsgestaltung, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und damit verbunden das Aushandeln von Abfindungsregelungen.
Christoph Pinkemeyer berät Sie in den folgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Privates Baurecht