Öffentliches Baurecht
Öffentliches Baurecht - Leistungen unserer Kanzlei

Das öffentliche Baurecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben und stellt sicher, dass diese im Einklang mit den öffentlichen Vorschriften und dem Gemeinwohl stehen. Für Privatpersonen und Unternehmen, die Bauprojekte planen oder bereits umsetzen, ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich, um Genehmigungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Baugenehmigungen und prüfen die Zulässigkeit Ihrer Bauvorhaben im Hinblick auf Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und weitere relevante Vorschriften. Dabei beraten wir zu den Anforderungen des Flächennutzungsplans, Bebauungsplans sowie zu den Vorgaben des Denkmalschutzes und des Umweltschutzes.
Im Falle von behördlichen Auflagen, Widersprüchen oder Ablehnungen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und begleiten Sie durch das Verwaltungsverfahren. Auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen öffentliche Stellen, beispielsweise bei Enteignungen oder Rückbauverfügungen, stehen wir Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Seite.
Weiterhin beraten wir zu Fragen des Nachbarrechts im Zusammenhang mit Bauvorhaben sowie zu öffentlich-rechtlichen Vertragsgestaltungen, die im Baubereich relevant sind.
Unsere Leistungen im öffentlichen Baurecht umfassen unter anderem:
Beratung und Vertretung bei Baugenehmigungsverfahren
Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Unterstützung bei Widerspruchs- und Klageverfahren gegen behördliche Entscheidungen
Beratung zu Umwelt- und Denkmalschutzauflagen
Vertretung bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten im Baubereich
Beratung zu nachbarrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben
Bei Fragen zum öffentlichen Baurecht stehen wir Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Anliegen mit erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu besprechen.
Ihr Ansprechpartner
Florian Kopper
Rechtsanwalt Florian Kopper ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Er wurde 1983 in Neuwied geboren und nach dem Abitur am Rhein-Wied-Gymnasium in Neuwied und dem Studium an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz folgte ein Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz.
Florian Kopper hat seit 2012 eine Zulassung als Rechtsanwalt und trat 2013 in die Kanzlei ein.
Florian Kopper berät Sie in den folgenden Rechtsgebieten:
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Reiserecht
- Vertragsrecht