Reiserecht für Reiseveranstalter
Reiserecht für Reiseveranstalter - Leistungen unserer Kanzlei

Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten von Reisenden, Reiseveranstaltern und Beförderungsunternehmen. Mit unseren Leistungen richten wir uns ausschließlich an Reiseveranstalter.
Unsere Beratung umfasst:
Unterstützung für Unternehmen bei der Erstellung sicherer Reiseverträge und bei Haftungsfragen bei Geschäftsreisen
Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen mit unseren erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu besprechen.
Ihre Ansprechpartner
Florian Kopper
Rechtsanwalt Florian Kopper ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Er wurde 1983 in Neuwied geboren und nach dem Abitur am Rhein-Wied-Gymnasium in Neuwied und dem Studium an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz folgte ein Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz.
Florian Kopper hat seit 2012 eine Zulassung als Rechtsanwalt und trat 2013 in die Kanzlei ein.
Florian Kopper berät Sie in den folgenden Rechtsgebieten:
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Reiserecht
- Vertragsrecht
Dr. Armin Rossbach
Rechtsanwalt Dr. Rossbach ist seit 1980 für unsere Kanzlei tätig und seit Februar 2022 of counsel. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und zugleich Schlichter und Schiedsrichter in diesen Rechtsgebieten.
Dr. Armin Rossbach berät Sie in den folgenden Rechtsgebieten:
- Bau- und Architektenrecht
- Reiserecht